Kinderschutzkonzept Science Pool



1.     Präambel und Zielsetzung 


Der Science Pool versteht sich als sicherer und inspirierender Lernort, an dem Kinder und Jugendliche ihre Neugier entfalten und naturwissenschaftliche Experimente erleben können. Neben der Förderung von Kreativität, Forschungslust und Teamarbeit ist der Schutz des Kindeswohls zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir schaffen ein Umfeld, in dem Sicherheit, Respekt und Chancengleichheit selbstverständlich sind.

2.     Rechtliche Grundlagen

•     UN-Kinderrechtskonvention
•     Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
•     § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
•     Landesgesetze & Jugendarbeitsschutz
•     Arbeitsschutzgesetze (relevant für Labortätigkeiten)
•     Science-Pool-Hausordnung und Laborordnung

3.     Grundprinzipien des Kinderschutzes im Science Pool

•    Kindeswohl vor Institutioneninteressen
•    Entscheidungen werden immer zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen
•    Partizipation: Kinder können ihre Meinung äußern, Kritik einbringen und an der Gestaltung von Projekten mitwirken. Eltern und Mitarbeitende werden in den Prozess des Kinderschutzes und der Evolution des Kinderschutzkonzeptes mit einbezogen.
•    Prävention durch klare Regeln sowohl im Umgang als auch bei der Arbeit mit Geräten und Materialien
•    Transparenz: offene Kommunikation mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden
•    Sichere Räume physisch (Labor, Veranstaltungsräume) und emotional (kein Mobbing, keine Diskriminierung)

4.     Spezielle Risiken im Science Pool

•    Workshop-Unfälle (Verbrennungen, Schnittverletzungen, chemische Reaktionen)
•    Unangemessene Nähe zwischen Betreuenden und Kindern
•    Cybermobbing durch Online-Kommunikationskanäle des Science Pools
•    Ungleichbehandlung in Teams und Wettbewerben
•    Manipulation durch Erwachsene bei längeren Projektreisen oder Übernachtungen
•    Erweitertes Führungszeugnis für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen im Zweifel wird die Mitarbeit sofort beendet und die mitarbeitende Person dienstfrei gestellt.
•    Kinderschutz- und Sicherheits-Schulung vor Aufnahme der Tätigkeit (inkl. Workshop-Sicherheitsunterweisung)
•    Verhaltenskodex  Keine Einzelbetreuung in abgeschlossenen Räumen ohne Sichtkontakt, keine privaten Social-Media-Kontakte mit Teilnehmenden, Einhaltung von Nähe-Distanz-Regeln
•    Sicherheitskonzept für Experimente – alle Aktivitäten werden vorab auf Gefahren geprüft
•    Beschwerdemöglichkeiten:  Anonyme Feedbackbox, Implementierung einer digitalen Beschwerdestelle auf der Website

Das Kinderschutzkonzept wird mit Aufnahme der Tätigkeit für den Science Pool von allen Mitarbeitenden unterschrieben. 

Allfällige Änderungen werden gemeinsam besprochen und an alle Mitarbeitenden schriftlich weitergeleitet. Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig – mindestens einmal pro Semester - auf seine Gültigkeit, seine Konformität mit Vorschriften und Gesetzen und seine Praktikabilität überprüft. Neue Impulse werden aufgenommen.
Beschwerden wird grundsätzlich nachgegangen. 

Telefonische Beschwerden werden protokolliert.

Sollte eine ausführlichere Überprüfung von Sachverhalten nötig sein, werden die Beschwerdeführenden (soferne sie nicht anonym sind), davon verständigt. Betroffene Personenkreise werden informiert, entsprechende Gespräche werden protokolliert. Das gleiche Vorgehen betrifft anonyme Beschwerden. Interventionen werden nach dem Interventionsplan gesetzt.

5.     Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

•    Beobachtung dokumentieren (Datum, Uhrzeit, genaue Beschreibung)
•    Sofortige Information an die Kinderschutzbeauftragte des Science Pools
•    Fachliche Einschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (§ 8a SGB VIII)

Weitere Maßnahmen hängen von dieser Einschätzung ab und können die folgenden Module enthalten:
•    Fortgesetzte Beobachung
•    Gespräch mit anderen Mitarbeitenden zur Verifizierung der Beobachung/mit betroffenen Teilnehmenden/mit beobachtenden Teilnehmenden/mit Eltern/mit Lehrkräften oder Kund:innen
•    Gespräch in der Gruppe
•    Einladung an professionelle Institutionen zur Moderation und/oder Beratung
•    Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt: wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann
•    Falls akute Gefahr besteht – sofortige Schutzmaßnahmen (Trennung vom mutmaßlichen Täter, ärztliche Hilfe, Polizei)
•    Nachsorge – psychologische Unterstützung für das betroffene Kind

Grundsätzlich wird in der Eskalationspyramide unterschieden, ob die beobachteten Vorfälle zwischen Teilnehmenden, zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden, zwischen Mitarbeitenden oder in anderen Konstellationen entstanden sind.

Dokumentiert und beobachtet wird nach den folgenden Leitlinien:

A:     Berichtete Problematik
Die mögliche Gefährdung wurde nicht selbst gesehen, sondern erzählt (von Kindern, anderen Beobachter:innen):
Gespräch mit Beobachter:innen und Betroffenen, danach mündlicher Bericht und Entscheidung über weiteres Vorgehen
Die mögliche Gefährdung ist in ihren Auswirkungen erkennbar (Verletzungen, blaue Flecken)
Gespräch mit Beobachter:innen und Betroffenen, danach mündlicher Bericht und Entscheidung über weiteres Vorgehen

B:    Selbst erlebte Problematik
Beachtung einer Eskalationspyramide
•    Grenzüberschreitung (physisch oder psychisch)
•    Verbale Unangemessenheit
•    Verbaler Insult
•    Körperliche Unangemessenheit
•    Körperliche Gewalt
•    Körperliche und verbale Gewalt

Grundsätzlich wird in der Eskalationspyramide unterschieden, ob die beobachteten Vorfälle zwischen Teilnehmenden, zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden, zwischen Mitarbeitenden oder in anderen Konstellationen entstanden sind.
Dokumentierte Vorfälle werden je nach Grad der Betroffenheit weiter aufgearbeitet. Gespräche, Teamsitzungen, Anpassungen von Prozessen und Maßnahmen.

Maßnahmen sind, in steigender Problematik
•    Mündliche Meldung an Vorgesetzte/Teamleitende
•    Gespräch mit Betroffenen, Meldenden
•    Meldung an Kinderschutzbeauftragte
•    Protokollierung und Gespräch über das Protokoll
•    Meldung an Eltern/Lehrkräfte/Auftraggebende je nach Programm
•    Einholen fachlicher Meinung
•    Gefährdungsmeldung
•    Einholen fachlichen Inputs für die Verarbeitung

Wenn ungerechtfertigte Anschuldigungen ausgesprochen wurden, erfolgt die Rehabilitierung in geeignetem Rahmen:
Mitarbeitende: bei Teamsitzungen
Teilnehmende: im Einzel- und Gruppengespräch
Eltern: mit den Betroffenen

6.    Rolle der Kinderschutzbeauftragten im Science Pool

Durchführung von Schulungen zu Kinderschutz und Workshop-Sicherheit, 
Ansprechpartner:in für 
•    Kinder
•    Eltern
•    Mitarbeitende
•    Zusammenarbeit mit externen Fachstellen, Jugendämtern und Polizei
•    Überprüfung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts

Die Kinderschutzbeauftragte ist: 
Name:    Frau Gerlinde Heil
Position im Unternehmen:    Geschäftsführerin
Kontakt E-Mail: gerlinde.heil@sciencepool.org

Science Pool VWV – Gemeinnützige GmbH
Hauffgasse 3-5, 1110 Wien
+43 676 847 64 32 00
office@sciencepool.org
www.sciencepool.org 

In ihrer Vertretung übernehmen ihre Agenden 
Raimund Aigner, raimund.aigner@sciencepool.org oder 
Carola Dobesch, carola.dobesch@sciencepool.org 
(beide Mitglieder der GL) 

Diese Personen und Adressen sind bekannt und immer erreichbar. 
Sie erhalten die Berichte von Vorfällen und dokumentieren auch sowohl nach Teamsitzungen, wie auch nach Vorfällen/Beschwerden die Vorkommnisse. 
Diese Dokumentationen werden anonymisiert aufbewahrt und dienen 
auch statistischen Zwecken.

7.     Beteiligung von Kindern und Eltern

•    Kinderrechte sichtbar machen (Plakate in allen Räumen, Infoblätter für Teilnehmende)
•    Mitspracherechte bei der Themenwahl von Projekten
•    Regelmäßige Feedbackrunden am Ende von Workshops oder Kursreihen, sowie bei Teambesprechungen

Der Science Pool sieht Sensibilität und Gewaltprävention als Schwerpunkt seiner Arbeit. So hat das Unternehmen auch eigene Workshops entwickelt, die zur Stärkung von Empathie und Selbstwert führen. Diese Workshops werden sowohl für die Mitarbeitenden, wie auch für Teilnehmende durchgeführt. 


8.     Fortbildung & Qualitätssicherung

•    Jährliche Auffrischungsschulung für Mitarbeitende
•    Sicherheits- und Kinderschutzthemen im Rahmen von Teambesprechungen
•    laufende Anpassung des Konzeptes durch Partizipation der Mitarbeitenden, Information über allfällige Änderungen und Ergänzungen des Konzeptes
•    Überprüfung der Workshopordnung im Hinblick auf Kindersicherheit

9.     Sensibilität

Die Sprache aller Mitarbeitenden des Science Pools ist schriftlich und mündlich gendersensibel. 

Personen mit besonderen Bedürfnissen sind sowohl als Teilnehmende, wie auch als Mitarbeitende willkommen. Religion, Ethnie, Alter, Orientierung werden als individuelle, gleichwertige Merkmale gesehen und behandelt.

Fotos und Bewegtbilder werden im Science Pool grundsätzlich nur ohne sichtbare Persönlichkeitsmerkmale angefertigt. Entsprechend findet sich sowohl in den internen, wie auch den externen Kanälen nur Material von Händen, soferne deren Einsatz zur Erklärung von Tätigkeiten nötig ist. Gesichter werden nicht gezeigt, außer, die abgebildete Person oder ihre Erziehungsberechtigten wünschen das explizit. Eltern und Teilnehmenden ist es nicht gestattet, Bild- oder Bewegtbildmaterial von anderen als ihren eigenen Kindern, von Eltern oder Mitarbeitenden des Science Pools ohne Erlaubnis anzufertigen.

Die Öffentlichkeitsarbeit läuft über Gerlinde Heil (gerlinde.heil@sciencepool.org), Raimund Aigner (raimund.aigner@sciencepool.org) oder Carola Dobesch 
(carola.dobesch.sciencepool.org). Journalist:innen wenden sich an eine der 
die genannten Personen. Veröffentlichungen, Artikel etc. müssen von einer 
dieser Personen freigegeben werden, auch wenn sie Interviews mit 
Mitarbeitenden enthalten.

Vorkehrungen zur Befolgung der Maßnahmen des Kinderschutzkonzeptes
•    Dokumentation der nicht befolgten Maßnahmen
•    Gespräch mit betreffenden Mitarbeitenden und nochmalige Besprechung des Kinderschutzkonzeptes, Unterschrift zur Kenntnisnahme dieses Gesprächs.
•    Im Falle eines weiteren Verstoßes gegen das Konzept wird eine Warnung mit nochmaliger Information ausgesprochen, beim dritten Verstoß erfolgt eine dienstrechtliche Verwarnung.

10.     Notfallkontakte

• Feuerwehr: 122
• Polizei: 133
• Rettung: 144
• Rat auf Draht: 147
• Giftnotruf: 01/4064343
• Kinderschutz Zentrum Wien: 01/5261820
• Jugendamt: 01/400011340


Checkliste im Ernstfall:

•    Signal oder Vorfall bemerkt → sofort dokumentieren
•    Kinderschutzbeauftragte informieren
•    Fachliche Einschätzung einholen
•    Falls notwendig: Jugendamt oder Polizei kontaktieren
•    Falls Workshop Unfall: Erste Hilfe leisten, ggf. Giftnotruf anrufen
•    Schutzmaßnahmen umsetzen
•    Nachsorge planen

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